Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Kösingen findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Kösingen findest du hier .
Liebe Eltern, bitte beachten Sie, dass derzeit aufgrund sehr hoher Nachfrage und begrenzter Teilnehmeranzahl eine Warteliste geführt wird.
Die Warteliste beträgt derzeit über 5 Jahre.
Bitte melden Sie daher Ihr Kind frühzeitig und so früh wie möglich schon in jungem Kindesalter für den Kinderschwimmkurs an. Wir geben Ihnen dann Rückmeldung, wann freie Kapazitäten zur Verfügung sind.
Die Beitrittserklärung, die Anmeldung für den Kinderschwimmkurs und die Wassergewöhnung für Kleinkinder können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Falls Sie uns gerne persönlich schreiben möchten oder weitere Fragen haben, können Sie ohne Weiteres eine Nachricht in unserem untenstehendem Kontaktformular hinterlassen.
Soweit nichts anderes angegeben, ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Kösingen.
Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangs- oder Veranstaltungsleiters gestattet.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Alle notwendigen Formulare finden Sie hier.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, behält sich die DLRG Ortsgruppe Kösingen das Recht vor, die Teilnahme am Lehrgang zu verweigern oder gar auszuschließen. Anfallende und bis dahin entstandene Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind unverzüglich, binnen einer Frist von vierzehn Kalendertagen, nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens vor Veranstaltungsbeginn, auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Kösingen zu überweisen, sofern nichts anderes in der Ausschreibung angegeben ist. Die DLRG Ortsgruppe Kösingen behält sich das Recht vor dem Teilnehmenden bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang beim Empfänger die Teilnahme auszuschließen und ggf. den Platz anderweitig zu besetzen.
Die durch die DLRG Ortsgruppe Kösingen jährlich erhobenen Mitgliedsbeiträge und zahlungspflichtigen Leistungen werden durch Weisung des Mitglieds bei der Beitrittserklärung mittels SEPA-Lastschriftmandat von dem antragstellenden angegebene Bankkonto eingezogen. Für ausreichende Kontodeckung ist zu sorgen. Zugleich hat der Kontoinhaber die Verpflichtung das Kreditinstitut anzuweisen, die von der
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Kösigen auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Der Mitgliedsbeitrag wird im ersten Mitgliedsjahr individuell und dann immer zum 1. März eingezogen.
Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Kösingen werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen.
In diesem Fall werden bereits im Voraus bezahlte Gebühren des abgesagten Lehrgangs zurücküberwiesen, sofern ein vorhergehender bzw. nachfolgender Ersatz- und Ausweichtermin ausgeschlossen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die DLRG Ortsgruppe Kösingen übernimmt keine entstandenen Mehraufwendungen. Im Bedarsfall sind zur ökonimischen und ökologischen Reduktion auf Eigenverantwortung Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Teilnehmende ist für die An- und Abreise zur Lehrgangsstätte selbst verantwortlich.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z. B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, Print- und Digitalpublikationen, Beiträge in sozialen Medien u. ä.) verwendet und abgespeichert werden können.
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.
Der Teilnehmer bzw. die erziehungsberechtigte Person ist sich darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Zum Schutze und Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden vor Veröffentlichung die Aufnahmen unter Achtung der Datenschutzgrundverordnung sorglich geprüft. Sind unerwünschte Aufnahmen, auf die der Teilnehmende Bild- oder Persönlichkeitsrechte erheben kann, im Internet verfügbar, erfolgt die weitestgehende Entfernung, soweit dies dem Verein möglich ist.
Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen grundlegend der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Kösingen.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen.
Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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